Räumungsklage gegen die Schillerkiez-Kneipe Syndikat: Richterspruch erst im November

Vor dem Berliner Landgericht am Tegeler Weg wurde gestern Mittag über die die angedrohte Räumung der Neuköllner Kneipe Syndikat verhandelt. Etwa 100 Unterstützerinnen und Unterstützer des Kollektivbetriebes waren nach Charlottenburg gekommen, um die Verhandlung rund um die Räumungsklage der Immobilieneigentümerin „Firman Properties“ im Gerichtssaal zu verfolgen. Die „Firman Properties“ gehören zum Firmengeflecht der „Pears Globale Real Estate“, die ein Unternehmen der britischen Milliardärsfamilie Pears ist, der nach Recherchen des Berliner Tagesspiegels mindestens 3.000 Wohnungen in Berlin gehören sollen.

Obwohl die Verhandlung im größten Raum des Landgerichtes anberaumt war, fanden längst nicht alle im Zuschauerraum einen Platz. Die Hälfte der Beobachter musste vor der Tür warten. Die beiden Anwälte der Klägerin Firman Properties hatten Sicherheitsbedenken geäußert und deshalb den Ausschluss der Öffentlichkeit gefordert. Dies lehnte Richterin Voigt allerdings ab, weil Störungen während der Verhandlung aufgrund der Einlasskontrollen am Eingang und wegen der Anwesenheit von Polizeibeamten im Saal nicht zu erwarten seien.

Vor Gericht nahmen die drei Anwälte der Beklagten Einsicht in die zur Akte gereichten Prozessvollmacht. Die Anwälte des Syndikats bestritten anschließend die Zulässigkeit der Klage. Sie kritisierten, dass der Auszug aus dem Luxemburger Handelsregister nur in französischer Sprache vorläge und bezweifelten, ob die Firman Properties überhaupt ein Unternehmen – also mehr als ein Briefkasten- sei. Weiterhin rügten die Anwälte die ordnungsgemäße Bevollmächtigung der Klägervertreter, da anstelle der Gesellschafter lediglich zwei Anwälte gekommen waren. Die Richterin überzeugte diese Argumentation jedoch nicht. Sie ließ – wenn auch gegebenenfalls vorläufig – sowohl die Klage als auch die Vertretung durch die erschienenen Klägeranwälte zu. Die Anwälte der Firman Properties bezweifelten ihrerseits, ob das Syndikat sich ernsthaft um Ersatzräume bemüht habe. Eine Verlängerung des Gewerbemietvertrages lehnten sie ebenso wie eine Fristverlängerung der Räumungsklage um sechs Monate entschieden ohne eine weitere Begründung ab. Die Güteverhandlung war damit gescheitert.

Unmittelbar im Anschluss an die Verhandlung sagte Rechtsanwalt Benjamin Hersch den Unterstützern des Syndikats vor dem Gerichtsgebäude, dass die Fragen der Zulässigkeit der Klage und der ordnungsgemäßen Bevollmächtigung der Klägervertreter ein „superjuristisches Thema“ seien, das nicht mit wenigen einfachen Worten zu erklären ist. Am späten Nachmittag fand vor dem Syndikat eine Protestkundgebung mit über 100 Teilnehmern statt. Christian vom Kneipenkollektiv teilte mit, dass das Gericht seine Entscheidung am 26. November verkünden wird. Weitere Aktionen, Kundgebungen und Demonstrationen sind ab Donnerstag geplant. Aktuelle Informatonen hierzu gibt es unter www.syndikatbleibt.noblogs.org.

Am 31. Oktober um 18:30 Uhr lädt das Syndikat (Weisestraße 56) zur Kiezversammlung ein: Am 29. Oktober fand der Räumungsprozess gegen die Kiezkneipe Syndikat vor dem Landgericht Berlin statt. Wir wollen mit euch allen, Gästen, Freund:innen und Nachbar:innen das Urteil auswerten, erzählen wie es juristisch und politisch von unserer Seite aus weiter geht und gemeinsam überlegen, was wir alle in der nächsten Zeit tun können, damit das Syndikat bleibt!

=Christian Kölling=