Wieder einmal suchen Neuköllner Mieter einen Hauseigentümer mit Herz

„Hilfe, unser Haus wird verkauft!“ Dieser Hilferuf ist in Neukölln von Mietern, die sich nicht nur am Boddinplatz vor steigenden Mieten und Verdrängung fürchten, weiterhin oft zu hören. Erst am vergangenen Dienstag sprachen mich Mieter an, die im Häuserkomplex Leinestraße/Oderstraße wohnen, der kürzlich den Eigentümer wechselte. Weil die 13 Häuser des Blocks, in dem sich insgesamt 165 Wohnungen befinden, im Milieuschutzgebiet Schillerpromenade liegen, prüft die Abteilung Stadtentwicklung des Bezirksamtes Neukölln gerade, ob das bezirkliche Vorkaufsrecht ausgeübt werden kann.

„Dem Bezirk Neukölln ist bekannt, dass Ihr Haus verkauft wurde. Da Ihr Haus in einem sogenannten Milieuschutzgebiet liegt, kann der Bezirk unter bestimmten Umständen sein Vorkaufsrecht ausüben. Dies würde bedeuten, dass der Bezirk z. B. mittels einer städtischen Wohnungsbaugesellschaft in den Kaufvertrag eintritt. Hierdurch soll u. a. die Umwandlung in Eigentumswohnungen verhindert und günstiger Wohnraum gesichert werden“, teilte Bezirksstadtrat Jochen Biedermann allen Mietern der Häuser Leinestraße 28 – 36 A/B sowie Oderstraße 28 – 29 mit.

Der Bezirk darf dieses Instrument allerdings nur dann nutzen, wenn dies für die Erreichung der Milieuschutzziele erforderlich ist und der Kauf somit auch im öffentlichen Interesse ist. „Die Ausübung des Vorkaufsrechts ist ausgeschlossen, wenn sich der Käufer im Rahmen einer sogenannten ‚Abwendungsvereinbarung‘ zur Einhaltung der Ziele des Milieuschutzes verpflichtet“, erklärte Biedermann. den betroffenen Mieterinnen und Mietern.

Die Mieterinnen und Mieter des Wohnblocks, der unmittelbar neben der Start- und Landebahn des ehemaligen Flughafens Tempelhof liegt, weshalb er auf weltbekannten Fotografien verewigt wurde, von denen eine im Großformat in der U-Bahnstation Leinestraße hängt, sind nun auf der Suche nach einem Käufer mit Herz, wie schon zahlreiche Neuköllner Mietergemeinschaften vor ihnen.

Vielleicht haben sie mehr Glück als die Mieter des Hauses Elsenstraße 74. In ihrem Fall konnte der Bezirk das Vorkaufsrecht nicht ausüben, wie ich gestern von der Abteilung Stadtentwicklung des Bezirksamtes Neukölln erfuhr.

=Christian Kölling=