Ohne Wenn und Aber verboten

Seit dem 22. Juli 2017 ist das Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen in Kraft. In Deutschland dürfen Ehen seitdem erst ab 18 Jahren geschlossen werden. Ausnahmen gibt es nicht mehr. Auch religiöse oder traditionelle Handlungen oder Verträge mit Minder-jährigen zur Verlobung sind verboten, und wer an einer religiösen Trauung teilnimmt, kann laut einer Mittei-lung des Neuköllner Bezirksamts mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro belegt werden.

Am 7. März lädt das Jugendamt Neukölln Interessierte von 9.30 bis 12 Uhr zu einem Fachtag zum Verbot von Kinderehen ins JKW Grenzallee ein. Bei der mit der Gleichstellungsbeauftragten organisierten Veranstal-tung geben Expertinnen Einblicke in Theorie und Praxis der Hilfe für Betroffene.