Es gibt Wohnhäuser in Neukölln, wie das rund 1.400 Quadratmeter große Objekt in der Weisestraße 47, die seit Jahren leerstehen, worauf nicht erst ein Aushang am Rathaus Ende Februar aufmerksam machte. Für den Erhalt preisgünstigen Wohnraums, erließ das Land Berlin 2014 die Zweckentfremdungsverbots-verordnung. Sie soll Wohnraum vor Zweckent-fremdung durch Leerstand, Abriss und der Umwandlung in Gewerbe oder Ferienwohnung schützen. Um die Umsetzung der Verordnung zu unterstützen, aktivierte die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung im April auf ihrer Internetseite ein Hinweisformular, mit dem die Zweckentfremdung von Wohnraum gemeldet werden kann. Bis Weiterlesen
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