„Wir wissen doch, dass wir Kopf und Kragen riskieren, wenn wir am Sonntag offen haben. Es geht um unsere Existenz!“

späti_neuköllnWoher sind die Schrippen auf Ihrem Frühstückstisch, der gestern beim Einkauf vergessene Liter Milch oder die Sonntagszeitung? Ebenso aus einem Späti in der Nachbarschaft wie der Coffee-to-go, der einen Kof- späti-dialog_grüne neuköllnfeinkick während der morgend- lichen Gassirunde bescherte?

Bis auf den letzten Klappstuhl war am vergangenen Donnerstag der Versammlungsraum im Büro der Neuköllner Grünen besetzt: Gut 50 Gäste – darunter Polizei, Ord- nungsamt und Gewerbetreibende – waren auf Einla- dung der beiden Grüne-Wahlkreisabgeordneten Anja Kofbinger und Dr. Susanna Kahlefeld zu einem ersten Späti-Dialog zusammengekommen. Der Anlass war, dass Polizei und Ordnungsamt im Bezirk seit rund 15 Monaten rigide Weiterlesen

Der kleine Unterschied

„Die Spielhallen sind in Neukölln nicht das Problem“, davon ist Anja Stein, die stellvertretende Leiterin des Neuköllner Ordnungsamts, überzeugt. „Unser Pro- blem“, so Stein weiter, „sind die er- laubnisfreien Cafés und Lokale.“ Für die nämlich gelte das neue Berliner Spielhallengesetz nicht.

Außenwerbung, Sperrzeiten, die Entfernung zum nächsten Euro-Grab oder zu Ein- richtungen für Kinder und Jugendliche – all diese seit Juni gesetzlich geregelten Parameter haben keinerlei Relevanz für die, die weniger als vier Glücksspiel- automaten in ihren Gaststätten aufstellen, um Verführbaren das Geld aus der Tasche zu ziehen. Folglich ist völlig gesetzeskonform, dass jüngst nur rund 200 Meter von der Hermann-Boddin-Grundschule entfernt eine Lokalität mit Geldspielgeräten er- öffnet werden durfte. „Uns wäre es auch lieber“, so Anja Stein kurz nach Inkrafttreten des Spielhallengesetzes, „wenn sich das Gesetz nicht auf Spielhallen beschränken würde.“

Zumal die Unterscheidung, was eine Spiel- halle und was ein erlaubnisfreies Café ist, auch bei genauerem Hinsehen oft schwierig ist, da in der Vergangenheit in Neukölln häufig die Gelegenheit genutzt wurde, fließende Grenzen zu schaffen. Pro 12 Quadratmeter Fläche, erklärt Anja Stein, dürfe nach Vorschrift des Bezirks ein Geldspielgerät aufgestellt werden. Um als erlaubnisfreies Café – gerne auch mit der plakativeren Bezeichnung „Casino“ versehen – durchzugehen, müsse folglich die Lokalität nur 36 Quadratmeter groß sein: „An diesem Punkt sind wir früher völlig ausgetrickst worden.“ Da seien kurzum aus einer 120 Quadratmeter großen Gaststätte mit Untermietverträgen und Zwischenwänden in Leichtbauweise drei Spielcafés gemacht worden, in denen dann insgesamt völlig legal neun Automaten stehen durften. Ein Trick, der erst vor zwei Jahren beim Ordnungsamt bekannt wurde. Seitdem würde selbstverständlich darauf geachtet werden, um wenigstens ein weiteres Grassieren dieser Vorgehensweise eindämmen zu können.

=ensa=