Auf Vorlage der Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales, Katja Kipping, beschloss der Senat am vergangenen Dienstag, den Preis des Berlin-Ticket S für die Tarifbereiche AB bis zum 31. Dezember 2023 auf 9,- Euro pro Monat zu senken. „Das war möglich, nachdem der VBB grünes Licht dazu gegeben hat“, erklärte Senatorin Kipping (2.v.r.) nach der Senatssitzung auf einer gemeinsamen Pressekonferenz mit der Regierenden Bürgermeisterin Franziska Giffey (2.v.l.). Der Preis für das Berlin-Ticket S war zum 1. Januar 2023 von 27,50 Euro auf 9.- Euro monatlich gesenkt worden. In der gesamten Stadt gibt es rund 650.000 anspruchsberechtigte Personen (siehe Kasten am Ende des Artikels). Viele von ihnen leben in Neukölln. Um das Sozialticket nutzen zu können, brauchen die Anspruchsberechtigten die „VBB Kundenkarte Berlin S“. Für deren Beantragung ist jedoch zuerst ein neuer „Berechtigungsnachweis“ erforderlich. Er wird in der Regel automatisch von den Leistungsstellen (z. B. Jobcenter, Sozialämter) verschickt . Dieser „Berechtigungsnachweis“ ersetzt den alten Berlinpass. Weil die Leistungsstellen durch die Fluchtbewegung aus der Ukraine und wegen der Energiekostenkrise stark beansprucht werden, haben aber immer noch nicht alle berechtigten Personen ihren „Berechtigungsnachweis“ bzw. ihre „VBB Kundenkarte Berlin S“ erhalten.
Um sicherzustellen, dass alle Leistungsberechtigten, die noch nicht im Besitz der „VBB-Kundenkarte Berlin S” sind, das Berlin-Ticket S nutzen können, wird die bestehende Übergangsregelung bis vorerst 30. April 2023 verlängert, teilte Senatorin Kipping auf der Pressekonferenz mit. Gemäß dieser Übergangsregelung werden Berlinpässe mit Gültigkeit für das Jahr 2023 bei der Fahrausweiskontrolle des Berlin-Ticket S als Berechtigungsnachweis anerkannt. Wer keinen gültigen Berlinpass besitzt, kann mit einem gültigen Leistungsbescheid (Kopie genügt) seine Berechtigung nachweisen. Zusammen mit dem Leistungsbescheid wird auch immer das Personalausweisdokument kontrolliert.
Aus aktuellem Anlass wies Senatorin Kipping in der Pressekonferenz noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass der Senat auf der Arbeitsebene mit der BVG eine Kulanz-Regelung vereinbart habe. Die Fahrkartenkontrolleure sollten entsprechend geschult und sensibilisiert werden. „Wenn beispielsweise ein Kunde mit einem S-Ticket vergessen hat, die entsprechende Nummer einzutragen, soll das ausdrücklich kein Fall für eine Strafgebühr von 60,- Euro sein“, sagte die Senatorin. Vielmehr genüge es, wenn der Kunde die Nummer im Beisein des Kontrolleurs nachträglich auf der Karte vermerkt. „Und wenn jemand zufällig sämtliche Nachweise zu Hause vergessen hat, gibt es die Möglichkeit, dass er sie im Kundenzentrum der BVG im Nachhinein vorzeigen kann und kein erhöhtes Beförderungsentgelt zahlen muss“, fügte Kipping hinzu.
Wer kann das Berlin-Ticket S nutzen?
Das Berlin-Ticket S können Berlinerinnen und Berliner nutzen, die Bürgergeld, Sozialhilfe, Grundsicherung, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Wohngeld, Opferrenten nach dem SED-Unrechtsbereinigungsgesetz oder NS-Ausgleichsrenten erhalten.
Antworten auf häufige Fragen im Zusammenhang mit dem neuen Berechtigungsnachweis und dem Berlin-Ticket S finden Sie hier:
www.berlin.de/sen/soziales/soziale-sicherung/bn-berlin-ticket-s/bn-berlin-ticket-s-faq-1268079.php
Filed under: öpnv, berlin, soziales | Tagged: Berechtigungsnachweis, Berlin-Ticket S, Berlinpass, franziska giffey (regierende bürgermeisterin berlin), Katja Kipping ((Senatorin für Integration Arbeit und Soziales), VBB Kundenkarte Berlin S, Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) |