SPD Neukölln will Martin Hikel als Bezirksbürgermeister behalten

„Wir wollen, dass Martin Hikel (r.) seine erfolgreiche Arbeit als Bezirksbürgermeister fortsetzen kann. Deswegen haben wir ihn erneut für das Amt des Bezirksbürgermeisters nominiert und möchten ihn in seiner Arbeit bekräftigen“, gab Fabian Fischer, Co-Vorsitzender der SPD Neukölln, nach Abschluss der Kreisdelegiertenversammlung (KDV) seiner Partei am 4. März über Facebook bekannt. Die Arbeit der SPD im Bezirksamt Neukölln und in der Zählgemeinschaft mit den Grünen solle laut Beschluss des Parteigremiums in der Bezirksverordnetenversammlung fortgesetzt werden, so Fischer.

Bei der Wiederholungswahl am 12. Februar erzielte die CDU ihr seit einem Vierteljahrhundert bestes Ergebnis und zog mit 27,2 Prozent als stärkste Partei in das Neuköllner Bezirksparlament. Es folgten SPD (24,1%), Grüne (17,1%), Linke (14,4%) und AfD (7,5%). Die FDP scheiterte an der 3-Prozent-Hürde. Die Sozialdemokraten verloren in der BVV drei Verordnete im Vergleich zur Wahl 2021, auch die Grünen büßten einen Sitz ein, sodass die rot-grüne Zählgemeinschaft ihre absolute Mehrheit im Bezirksparlament verlor und zusammen nur noch über 25 Mandate verfügt. Die Fraktion der CDU wuchs zwar um sieben Verordneten von bisher zehn auf 17 Mandatsträger und kann damit künftig einen weiteren Stadtratsposten beanspruchen. Sie verfehlte aber die absolute Mehrheit, die in der 55 Sitze zählenden BVV bei 28 Mandaten liegt, deutlich. Ob der neue Bezirksbürgermeister Martin Hikel oder Falko Liecke heißen wird, hängt wahrscheinlich vom Abstimmungsverhalten der Linken-Fraktion ab, die mit unverändert neun Verordneten trotz Wahlwiederholung stabil blieb.

Bevor die Wahl des Bezirksbürgermeisters aber überhaupt spruchreif werden kann, muss das Berliner Abgeordnetenhaus zunächst eine gesetzliche Regelung erarbeiten, die einen Neuanfang ermöglicht. Nach geltender Rechtslage werden die Bezirksstadträte nämlich für die gesamte Dauer einer Wahlperiode gewählt. Für ihre Abwahl wäre eine Zweidrittelmehrheit in der BVV erforderlich. Einen Rücktritt sieht das Bezirksverwaltungsgesetz nicht vor. Eine Bitte um Entlassung ist zwar theoretisch möglich, wäre aber mit teils erheblichen finanziellen Nachteilen für die Stadträte verbunden.

=Christian Kölling=

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