„Saubere-Küchen-Gesetz“ kämpft mit Anlaufschwierigkeiten

Seit dem 1. Januar gilt in Berlin das Lebensmittelüberwachungstransparenzgesetz (LMÜTranspG) und die dazu gehörende Durchführungsverordnung ist aller Voraussicht nach am heutigen Montag in Kraft, wie ich vergangenen Freitagnachmittag aus der Pressestelle der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz erfuhr. Somit sind nun alle rechtlichen Voraussetzungen gegeben, damit das Gesetz, das allgemeinverständlich „Saubere-Küchen-Gesetz“ genannt wird, in den Berliner Bezirken angewendet werden kann. Das Transparenzgesetz gilt für alle Lebensmittelbetriebe, in denen die Bezirksämter bereits amtliche Hygienekontrollen durchführen. Dazu gehören Gastronomiebetriebe jeder Art, einschließlich Geschäfte, die Mahlzeiten zum Mitnehmen verkaufen, wie z. B. Imbisse, aber auch Metzgereien, Bäckereien und Eisdielen.

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