„Wir wollen keine weiteren Geisterräder an der Oderstraße aufstellen müssen!“

„Nach jedem Unfall mit Verkehrstoten an einem Knotenpunkt soll von der für Verkehrssicherheit im betreffenden Fall zuständigen Stelle unverzüglich geprüft werden, ob Maßnahmen kurz-, mittel- und langfristig ergriffen werden können, um weitere Unfälle mit Personenschaden zu vermeiden“, legt Paragraph 21 Absatz 2 des Berliner Mobilitätsgesetzes unmissverständlich fest. Dementsprechend untersuchte die Unfallkommission Berlin auch einen tödlichen Radunfall in Weiterlesen