In mittlerweile 18 Fällen konnte das Vorkaufsrecht in Neuköllner Milieuschutzgebieten bisher rechtssicher ausgeübt werden seit das Bezirksamt im Jahr 2017 begonnen hat, das Instrument gegen die Verdrängung im Bezirk zu nutzen. Jüngster Erfolg, den Stadentwicklungsstadtrat Jochen Biedermann am Montag via Twitter melden konnte: Im Falle des markanten Eckhauses Walter-/ Silbersteinstraße erklärten Käufer und Verkäufer ihren Verzicht auf Rechtsmittel gegen die Ausübung des Vorkaufsrechtes. Der Bescheid des Bezirkes ist damit rechtskräftig und die kommunale Wohnungsbaugesellschaft Stadt und Land kann Weiterlesen
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