Im Jobcenter Neukölln wird die Stelle der Geschäftsführung frei

jobcenter_neukoellnDer Geschäftsführer des Jobcenters Neukölln, Jens-Jörg Erbe, geht im Sommer in den Ruhestand. Die Stelle der Geschäftsführung muss deshalb neu besetzt werden. Die BVV-Fraktion der CDU wollte mit einem Entschließungsantrag durchsetzen, dass die frei werdende Stelle im Rahmen einer öffentlichen Stellenausschreibung nachbesetzt wird. Doch Ende Februar lehnten die Fraktionen von SPD und Grünen, die Verordneten der FDP sowie fünf von sechs Bezirksverordneten der Linken den Entschließungsantrag nach einer längeren Debatte ab. Sie schlossen sich damit der Einschätzung des Bundesarbeitsministeriums an, der zufolge die öffentliche Ausschreibungspflicht nach Bundeslaufbahnverordnung im Ermessen der Behörde stehe, wenn Gründe der Personalplanung oder des Personaleinsatzes entgegenstehen und es sich nicht um Einstellungen handelt.

„Ich weiß, dass es Personen innerhalb der Arbeitsagentur gibt, die sich gerne auf die Stelle der Geschäftsführung im Jobcenter Neukölln beworben hätten“, versicherte mir Gerrit Kringel, CDU-Fraktionsvorsitzender in der BVV Neukölln, noch vor einigen Tagen am Telefon. „Grundsätzlich wünsche ich mir mehr Transparenz in der Arbeit des Jobcenters“, fügte er hinzu. Nach Kringels Informationen, soll die Kandidatin, die die Arbeitsagentur als neue Geschäftsführerin des Jobcenters Neukölln einsetzen möchte, bereits in wenigen Jahren in den Ruhestand gehen. „Ich würde gerne wissen, wie es in rathaus-turm-neukc3b6llnzwei, drei Jahren mit der Geschäftsführung des Jobcenters Neukölln weitergeht und welche Gedanken man sich jetzt bereits für die Zukunft macht“, sagte Kringel.

Christopher Dathe, Sprecher von Sozialstadtrat Jochen Biedermann, teilte mir vor Ostern mit, dass die Trägerversammlung des Jobcenters Neukölln Ende April über die Besetzung der Geschäftsführungsposition beraten wird. Die Trägerversammlung ist ein internes Verwaltungsgremium, dem der Sozialstadtrat und der Bezirksbürgermeister, eine Referatsleiterin der Senatsverwaltung für Arbeit sowie drei Vertreter der Arbeitsagentur angehören. Sie entscheidet auf Grundlage von Paragraph 44c SGB II über organisatorische, personalwirtschaftliche, personalrechtliche und personalvertretungsrechtliche Angelegenheiten. Insbesondere auch über die Bestellung und Abberufung der Geschäftsführung des Jobcenters.

=Christian Kölling=

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