Abgelaufene Berlinpässe behalten ihre Gültigkeit

Berlinpässe, die seit März 2020 abgelaufen sind oder in den nächsten drei Monaten ablaufen, behalten weiter ihre Gültigkeit bis mindestens zum 28. Februar 2021. Sie müssen nicht verlängert werden. Das teilte die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Ende letzter Woche mit.

Diese Sonderregelung gilt wegen der Corona-Pandemie. Der Kauf des Berlin-Ticket S ist auch mit einem abgelaufenen Berlinpass möglich. Ab dem 1. März wird das Antragsverfahren neu geregelt, Weiterlesen