Finanzielle Hilfe für Ehrenamt und Vereine

Viele gemeinnützige Vereine und Organisationen, in denen das Ehrenamt prägend ist, sind durch die Corona-Krise in ihrer Existenz gefährdet. Für sie gibt es jetzt finanzielle Hilfe vom Land Berlin:

Um gemeinnützige Strukturen in der Stadt zu sichern und sie mit Fördergeldern unterstützen zu können, hat der Senat das Programm „Ehrenamts- und Vereinshilfen” aufgesetzt. Wie die Senatskanzlei kürzlich mitteilte, stehen dafür insgesamt Mittel in Höhe von 4,9 Millionen Euro zur Verfügung.

Gemeinnützige Vereine und Organisationen können vom 1. bis 25. Oktober „Ehrenamts- und Vereinshilfen zur Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie“ (Soforthilfe X) beantragen. Eine Förderung ist in der Regel von 1.000 Euro bis zu einer Höhe von 20.000 Euro möglich. Diese Billigkeitsleistung greift bei existenzbedrohlichen Liquiditätsengpässen, die zwischen dem 17. März und 30. September durch die Corona-Pandemie entstanden sind. Sie wird als Zuschuss gewährt, der nicht zurückgezahlt werden muss.

Weitere Informationen zu den Ehrenamts- und Vereinshilfen sind auf der Webseite der Investitionsbank Berlin (IBB) zu finden. Auf ihr gibt es u. a. detaillierte FAQs, die zahlreiche Fragen rund um die Antragstellung beantworten. Das Antragsformular wird ebenfalls dort ab 1. Oktober ausschließlich digital bereitstehen.

=Christian Kölling=

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