„Ich bin überzeugt, dass das Neutralitätsgesetz die Grundvoraussetzung für Antidiskriminierung ist“

Das Gericht habe zwar die Entschädigung für die Bewerberin aus arbeitsrechtlichen Gründen bestätigt, „aber das Neutralitätsgesetz bleibt bestehen. Für die Neuköllner Schulen ist das die wichtigste Botschaft.“ So kommentierte Bezirksbürgermeister Martin Hikel gestern ein vielbeachtetes Urteil (8 AZR 62/19), das das Bundesarbeitsgericht in Erfurt am 27. August verkündete.

Das Gericht in Erfurt hatte am Donnerstag die Revision des Landes Berlin gegen ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Weiterlesen