Vor einem halben Jahr erstattete der NABU-Regionalverband Leipzig eine Strafanzeige gegen Bezirksbürgermeister Martin Hikel sowie gegen alle Verantwortlichen der Rodung am Weigandufer im Herbst 2019. Grund der Anzeige: Entlang des Neuköllner Schiffahrtskanals wurden am 16. Oktober im Abschnitt zwischen Wildenbruch- und Fuldastraße auf einer Länge von ca. 300 Metern Großsträucher, Hecken und die Krautschicht komplett gerodet. Zuvor hatte Bürgerinnen und Bürger teils vehement, aber erfolglos gegen die anstehende Rodung protestiert.
Karsten Peterlein, Vorstandsmitglied sowie Arbeitskreisleiter Ornithologie und Vogelschutz des NABU-Regionalverbands Leipzig, bewertete die Rodung als Verstoß gegen den Paragraph 44 des Bundesnaturschutzgesetzes, der die Lebensräume der besonders geschützten Vogelarten Haussperling, Feldsperling, Amsel und Rotkehlchen unter besonderen Schutz stelle. Daher verfasste er eine mehr als 30 Seiten umfassenden Anzeige. Auch wenn es unerlässlich sei, für Infrastrukturmaßnahmen komplette Reviere zu zerstören, müssten bereits vor
Rodungsbeginn funktionierende Ausgleichsmaßnahmen zur Verfügung stehen, hatte Peterlein u. a. in der Anzeige vom 4. Februar 2020 kritisiert.
„Nein, die Staatsanwaltschaft Berlin hat das Verfahren meines Wissens nicht eingestellt“, sagte mir Peterlein in einem Telefongespräch am Donnerstag. „Die Ermittlungen der Polizei dauern nach meinem Kenntnisstand an. Das Umweltamt wurde durch die ermittelnde Polizei um Stellungnahme gebeten“, teilte mir einen Tag später Hikels Pressesprecher Christian Berg mit.
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