„In einem Ermittlungsverfahren zur Brandanschlagsserie in Neukölln sind Umstände zu Tage getreten, die die Befangenheit eines Staatsanwalts als möglich erscheinen lassen. Um jedem Anschein einer nicht sachgerechten Bearbeitung in diesem und in allen anderen entsprechenden Verfahren entgegen zu wirken, hat die Generalstaatsanwältin heute entschieden, sämtliche Ermittlungsverfahren wegen der Stratftaten zum Nachteil der in Neukölln gegen Rechtsextremismus engagierten Menschen zu übernehmen, die bei der Polizei Gegenstand der EG Resin und der BAO Fokus waren bzw. sind.“
Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin sorgte gestern mit dieser kurzen Mitteilung für viel Aufsehen in Berlin. Sie kündigte an, dass die bisherigen Ermittlungen der Staatsanwaltwaltschaft in diesem Verfahren überprüft und dann von der Generalstaatsanwaltschaft fortgeführt werden. „Zwei der mit den bisherigen Ermittlungen betrauten Staatsanwälte werden in andere Abteilungen versetzt“, teilte die der Staatsanwaltschaft vorgesetzte Behörde, die nicht mit dem Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe verwechselt werden darf, am Ende ihrer Erklärung mit.
„Ich danke der Generalstaatsanwältin für diesen konsequenten Schritt. Es darf keinen Zweifel daran geben, dass die Strafverfolgungsbehörden rechtsextreme Straftaten verfolgen“, schrieb Justizsenator Dr. Dirk Behrendt bei Twitter. Der Linken-Abgeordnete Niklas Schrader erklärte gestern Nachmittag: „Wir brauchen unabhängige Aufklärung, am besten durch einen einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss“ und wiederholte damit eine Forderung aus dem vergangenen Jahr. Betroffene hatten über 25.000 Unterschriften für diese Forderung gesammelt und die Unterschriftenlisten im Berliner Abgeordnetenhaus am 4. November 2019 Politikern der Regierungskoalition übergeben. Bereits ein Jahr zuvor war in Neukölln erfolglos eine Initiative mit dem Ziel gestartet worden, dass der Generalbundesanwalt in Karlsruhe das Verfahren zum sogenannten zum „Neukölln-Komplex“ übernimmt.
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