Welche Chancen bietet das neue Teilhabechancen-Gesetz für rund 5.000 Langzeitarbeitslose in Neukölln ?

„Wir stehen für ein Recht auf Arbeit und nicht für ein bedingungsloses Grundeinkommen. Wir wenden uns den besonders Abgehängten zu!“, betonte Katja Mast, stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion vehement, als sie gestern Abend das neue Teilhabechancengesetz in der Kantineria44 im Bürgerzentrum Neukölln vorstellte. Mast, die an der Verabschiedung des am 1. Januar in Kraft getretenen Gesetzes maßgeblich beteiligt war, hatte gemeinsam mit dem Neuköllner Wahlkreisabgeordneten Dr. Fritz Felgentreu zur Dialogveranstaltung „Der Soziale Arbeitsmarkt kommt: Neue Perspektiven für Langzeitarbeitslose“ ins Rollberg-viertel eingeladen. „Laut Koalitionsvertrag sollen bis zu 150.000 Langzeitarbeitslose in ganz Deutschland vom Gesetz profitieren, für dessen Umsetzung rund 4 Milliarden Euro im Bundeshaushalt zur Verfügung stehen“, sagte Katja Mast.

„Mit unserem Teilhabechancengesetz ereichen wir Menschen, die keine echte Perspektive auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt haben. Wir haben ein Instrument geschaffen, mit dem eine langfristige Unterstützung von Langzeitarbeitslosen möglich wird“, lobte Felgentreu (l.) das Gesetz in seiner Begrüßungsrede. „Das Teilhabechancengesetz ist ein wesentlicher Grund gewesen, warum wir überhaupt wieder in eine Koalition mit der Union gegangen sind“, erläuterte er vor rund 60 Zuhörern, zu denen zahlreiche SPD-Bezirksverordnete – unter ihnen auch die Vorsitzende des BVV-Sozialausschusses Eva-Marie Schoenthal – gehörten.

„Das Teilhabechancengesetz ist ein Riesenfort-schritt, den wir sehr begrüßen. Es ist allerhöchste Zeit gewesen, dass die SPD das gemacht hat“, kommentierte Christian Hoßbach, Vorsitzender des DGB Berlin-Brandenburg. Zwar hatte der DGB noch im Juni 2018 während des parlamentarischen Anhörungsverfahrens, an dem u. a. auch BDA und Wohlfahrtsverbände beteiligt waren, in seiner Stellungnahme bemängelt: „Es ist nicht sichergestellt, dass die geförderten Arbeitsplätze dem Leitbild der guten Arbeit entsprechen“, doch diese Kritik sei überholt, sagte Hoßbach gestern und fügte hinzu: „Die geförderten Arbeitsplätze entsprechen den Kriterien der guten Arbeit in der Hinsicht, dass tarifliche Bezahlung und Arbeitsmarktneutralität garantiert sind.“ Bei der Abstimmung des Teilhabechancengesetzes im Bundestag hatten die Fraktionen von Grünen und Linken sich enthalten; nur FDP und AfD lehnten das Gesetz ab.

Dass der Erfolg des Gesetzes aber vor allem von der konkreten Umsetzung vor Ort abhängt, wurde in der anschließenden Diskussion deutlich. „Im Sozialausschuss der BVV haben wir vom Jobcenter erfahren, dass es in Neukölln nur sehr, sehr wenige Betriebe gibt, die mitmachen wollen“, berichtete Eva-Marie Schoenthal. Potenzielle Arbeitgeber für die geförderten Arbeitsverhältnisse seien deshalb vor allem der öffentliche Dienst sowie freie Träger, pflichteten andere Diskussionsteilnehmer bei.

=Christian Kölling=

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