Gute Nachricht zum Jahresbeginn für alle Mieterinnen und Mieter, die im Rahmen der AV-Wohnen Leistungen für Kosten der Unterkunft und Heizung nach dem SGB II, SGB XII (Sozialhilfe) und Asylbewerber-leistungsgesetz (AsylbLG) beziehen: Seit dem 1. Januar können das Jobcenter, das Sozialamt oder das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) nach einer entsprechenden Zustimmung den Mitgliedsbeitrag für zwei Jahre direkt an den Mieterverein zahlen. Wer bspw. wegen der Betriebskostenabrechnung, Schimmel, Kündigung, Modernisierung etc. einen mietrechtlichen Beratungsbedarf hat und Mietzuschüsse erhält, muss die Mitgliedsbeiträge also zukünftig nicht mehr Weiterlesen
Filed under: berlin, neukölln, soziales | Tagged: berliner mieterverein | Kommentare deaktiviert für Jobcenter, Sozialamt und LAF können jetzt Mitgliedsbeiträge für den Berliner Mieterverein übernehmen