Neues Jahr, neue Vorschrift

Seit heute gilt in Berlin die sogenannte Hunde-verordnung und mit ihr eine allgemeine Leinen-pflicht im öffentlichen Raum. Frei nach dem Motto „Keine Regel ohne Ausnahmen“ bedeutet sie allerdings nicht, dass nun wirklich alle Hunde-halterinnen und -halter ihre Vierbeiner anleinen müssen. Wer seine Kompetenz mit dem Hundeführerschein nachweist bzw. Tierarzt oder Diensthundeführer ist, darf seinen Hund auf unbelebten Straßen und Plätzen auch weiterhin ohne Leine laufen lassen. Selbiges gilt, wenn der Hund bereits vor dem 22. Juli 2016 – dem Termin der Einführung des Berliner Hundegesetzes – gehalten wurde.

Eine Antwort

  1. a xunds neies allen Lesern – und ned ärchern über solche Verordnungen voller Löcher! So isse halt leider oft, die feige Politik/Verwaltung.

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