Zur Änderung des Mietrechts legte Bundesjustizministerin Katarina Barley Anfang Juni einen Gesetzesentwurf vor, demzufolge bei Neubauten die Anforderungen an die Energie-effezienz nicht weiter angehoben werden sollen, um Kostensteigerungen und damit höhere Immobilien- und Mietpreise zu vermeiden. Als „völlig unzureichend“ kritisierten die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und der Deutsche Mieterbund (DMB) diese Pläne scharf und initiierten die Petition „Schluss mit der Zweiklassengesellschaft“ für einen sozialverträglichen Klimaschutz in Gebäuden.
„Nicht die Energieeffizienzanforderungen an den Neubau sind die Kostentreiber für Immobilienpreise und Mieten“, erklärten DUH und DMB vor einigen Tagen zum Start ihrer gemeinsamen Protest-Mail-Aktion. „Extrem gestiegene Grundstückspreise sind in erster Linie für die gestiegenen Baukosten verantwortlich. Dazu kommen Bodenspekulation und Engpässe in der Bauwirtschaft. Es fehlen eine Million Wohnungen“, stellten beide Organisationen fest. „Die Bundesregierung kann es sich nicht leisten, die energetischen Standards im Wohnungsneubau einzufrieren, wenn sie die selbst gesteckten und international vereinbarten Klimaschutzziele erreichen will“, erklärte Barbara Metz, stellvertretende Bundesgeschäftsführerin der DUH. An Bundesjustizministerin Barley gerichtet fordern Umwelthilfe und Mieterbund in ihrer Petition : „Wir brauchen bezahlbare und energieeffiziente Wohnungen für alle! Senken Sie die Modernisierungsumlage auf 4 Prozent! Die energetische Sanierung darf nicht auf Kosten der Mieter gehen!“
Ein Großteil der rund 22 Millionen Mietwohnungen in Deutschland müsse dringend energetisch saniert werden. Energieeffizienz und Klimaschutz dürften nicht länger zum Sündenbock und Kostentreiber gemacht werden. Ulrich Ropertz, Geschäftsführer des DMB: „Die Spielräume, um die Miete nach einer Modernisierung zu erhöhen, müssen noch weiter eingeschränkt werden als derzeit vorgesehen. Die Reduzierung der Umlage von elf auf acht Prozent und die Kappungsgrenze von drei Euro pro Quadratmeter reichen nicht aus, um deutliche Mieterhöhungen zu verhindern.“ Notwendig sei vielmehr eine Absenkung der Umlage auf vier Prozent und eine Kappungsgrenze von 1,50 Euro pro Quadratmeter.
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