Anbieter von Leihrädern sind für die Verkehrssicherheit ihrer Räder verantwortlich

Eine helltönende Klingel, zwei voneinander unabhängige Bremsen, rutschfeste und festverschraubte Pedale, ein weißer Frontscheinwerfer, ein rotes Rücklicht sowie Reflektorstreifen in den Speichen bzw. an den Reifen und an den Pedalen gehören nach Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) zu den Mindestanforderungen an ein verkehrssiche-res Fahrrad.

Marcel Luthe, Abgeordneter der FDP im Berliner Landesparlament, fragte kürzlich in einer Schrift-lichen Anfrage den Senat, ob die in Berlin angebotenen Leihräder grundsätzlich diese Anforderungen erfüllen und verkehrs-sicher sind. Neben dem stationsgebundenen öffentlichen Fahrradverleihsystem Deezer Nextbike bieten die Unternehmen Lidl-Bikes, Donkey Republic Bikes, oBike, moBike, ofo und Byke ihre Leihfahrräder ohne feste Stationen auf öffentlichen Straßen bzw. Bürgersteigen auch in Neukölln an.

„Für die Einhaltung der Anforderungen an die Verkehrssicherheit ihrer Leihräder sind die Anbieter selbst verantwortlich“, antwortete nun Staatssekretär Holger Kirchner für die Senatsververwaltung Umwelt, Verkehr und Klimaschutz dem FDP-Abgeordneten Luthe. „Für das öffentliche Fahrradverleihsystem Deezer Nextbike gelten aufgrund des Betreibervertrages mit dem Land Berlin besonders strenge Qualitätsanfor-derungen“, fügte Kirchner hinzu: „Die Fahrräder von Bikesharing-Anbietern werden wie alle anderen im Rahmen allgemeiner Verkehrskontrollen auf Verkehrssicherheit geprüft, darüber hinaus gehende Prüfungen erfolgen nicht.“

=Christian Kölling=

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