Diese Frage hat die Fraktion der Linken in Neukölln auf die Tagesordnung der Bezirksverordnetenversammlung am kommenden Mittwoch gebracht. Hintergrund der Befürchtung: Seit dem 23. Oktober 2017 bescheinigt das Jobcenter des Bezirks die Abgabe von Unterlagen nicht mehr schriftlich. Diese Regelung gilt auch in sensiblen Fällen, wenn z. B. eine Hartz 4-Bedarfsgemeinschaft unter Androhung von Sanktionen oder der Einstellung von Zahlungen mit Fristsetzung zur Abgabe von Unterlagen aufgefordert wird.
„Auf meine Nachfrage bei einer Mitarbeiterin der Geschäftsführung des JobCenters Neukölln wurde mir das Ende der bisherigen Praxis und die Weiterlesen
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