Mehr Anstrengungen, um Obdachlose in die Gesellschaft einzugliedern, mahnte kürzlich bei einer Veranstaltung Sozialsenatorin Elke Breiten-bach (Linke) an. Dass Nachbesserungsbedarf nicht nur bei der Prävention vor Wohnungsverlust und bei der Integration obdachloser Menschen in das Regelsystem der Krankenversorgung besteht, sondern auch die Möglichkeiten zur politischen Beteiligung – wie z. B. an Wahlen – verbesserungsfähig sind, zeigt die Annahme des Antrages „Wahlrecht für Obdachlose sicherstellen“ auf der vergangenen Sitzung der Neuköllner Bezirksverordnetenversammlung.
„Wiederholt gab es im Sommer 2016 Personen, die ohne festen Wohnsitz gemeldet sind, aber dauerhaft in Neukölln leben und gern an der Wahl teilgenommen hätten, aber nicht wussten wie“, war der Bezirksverordneten Marina Reichenbach (Linke) aufgefallen. Da weder bei der allgemeinen Behörden-Telefonhotline, noch über das Internet geeignete Auskünfte zu erhalten waren, stellte Reichenbach den Antrag „Wahlrecht für Obdachlose sicherstellen“ in der BVV. Das Bezirksamt Neukölln wird nach dem Beschluss des Plenums vom 29. März jetzt auf seiner Webseite unter der Rubrik „Themenliste A-Z“ den Eintrag „Wahlrecht für Obdachlose“ einfügen. Hier wird erklärt, wie Personen ohne festen Wohnsitz von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen können, indem sie sich beispielsweise frühzeitig in das Wahlregister eintragen. Zusätzlich sollen Info-Flyer beim Jobcenter Neukölln und beim Grundsicherungsamt ausgegeben werden.
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