Mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro kann belangt werden, wer in Berlin Streusalz einsetzt, ohne dafür eine Sondergeneh-migung zu haben. Soweit die Theorie, nur: In der Praxis erweist sich die Vorschrift als Papiertiger, weil sie nicht durchgesetzt wird, wie der BUND Berlin kritisiert. Zudem vertreibe der Handel wei-terhin „scharfe“ Taumittel, die zwar die Rutsch-gefahr auf Gehwegen minimieren, aber auch Tierpfoten und Pflanzen schädigen. „In den letzten Jahren zeigen sich wieder vermehrt Salzschäden an Berlins Straßenbäumen. Gerade unsere Weiterlesen
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