Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung für Neukölln verlängert

Schon seit Mitte November kann den Besuchern des Tierparks Neukölln nur ein minimierter Tierbestand gezeigt werden. Denn seitdem sind im Bezirk gehaltene entengehege_tierpark-neukoellnVögel wegen der Geflügelpest zum Haus-arrest verdammt. Gestern teilte das Bezirksamt nun mit, dass die Gültigkeit der tierseuchen-rechtlichen Allgemeinverfügung, die Neukölln in Sperrbezirk und Beobachtungsgebiet unterteilt, verlängert werden musste, weil in Kreuzberg und Tempelhof bei Schwänen sowie einer Möwe hochpathogene Viren festgestellt wurden. Doch Vorsichtsmaßnahmen gelten nicht nur für Feder-vieh – auch Hunde und Katzen dürfen im Geflügelpest-Sperrbezirken nicht frei laufen.