Kein Kavaliersdelikt und schon gar kein Elternrecht, sondern ein strafbares Vergehen

„Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seeli-sche Gewalt gegen Kinder_Foto Kinderschutzbund BerlinVerletzungen und andere entwürdigende Maß-nahmen sind unzulässig“ heißt es im § 1631 des BGB. Im November 2000 trat dieses Gesetz in Kraft; seit 2004 ist der 30. April auch in Deutschland der Tag der gewaltfreien Kindererziehung.

Viele Kinder werden jedoch hierzulande alles andere als gewaltfrei erzogen: Ein besonders hohes Gefähr-dungsrisiko, Opfer von Misshandlung zu werden, bestehe für unter Sechsjährige. Und: „Mehr als Drittel aller tödlichen Verletzungen bei Säuglingen, die sich im Zeitraum von 2001 bis 2010 ereigneten, kann auf Gewalthandlungen zurückgeführt werden“, halten die Rechtsmediziner Prof. Dr. Michael Tsokos und Weiterlesen