Bisher war die Sache für Berlins Bezirke ganz einfach: Mutierte ein Gehweg immer mehr zur tückischen Stolperfalle, wurden 20 Euro in ein Schild und dessen Montage investiert, um auf die Gefahr hinzuweisen – und die Angelegenheit war erledigt. Wenn trotzdem jemand ob einer Unebenheit auf dem Bür- gersteig strauchelte und auf juristischem Wege Schadensersatz und Schmerzensgeld einzu- klagen versuchte, wiesen die Gerichte das Ansinnen mit Hinweisen auf die leeren städ- tischen Kassen zurück. Diese würden es un- möglich machen, so die jahrelang praktizierte Argumentation, dass die Stadt bzw. die Bezirke ihrer Pflicht zur Instandhaltung des Straßen- landes nachkommen können.
Diese Tradition gilt nun dank einer aufmüpfigen Rentnerin nicht mehr: Im September 2009 wurde sie von einem Pankower Bürgersteig zu Fall gebracht und zog sich beim Sturz schweren Verletzungen zu. Knapp drei Jahre später war ihr zunächst vom Land- gericht Berlin und in zweiter Instanz vom Kammergericht verhandelter Rechtsstreit am Bundesgerichtshof angekommen. Und das entschied unter dem Aktenzeichen III ZR 240/11 im Namen des Volkes, dass das Bezirksamt Pankow, indem es besagten Gehweg nicht reparieren ließ, eine „schuldhafte Amtspflichtverletzung“ begangen habe. Es reiche nicht, Gefahrenstellen durch Schilder kenntlich zu machen, entschieden die Richter, sondern gemäß Berliner Straßengesetz § 7 (2) müsse dem
auch eine „alsbaldige Wiederherstellung des verkehrssicheren Zustands“ folgen.
Rund 3.500 Euro Schmerzensgeld und Scha- densersatz muss der Bezirk Pankow der Rentnerin nun zahlen. Und als Folge des BGH- Urteils sind die Leiter anderer Berliner Tief- bauämter in heller Aufruhr, berechtigterweise. Er sehe „erhebliche Konsequenzen“, sagte Wieland Voskamp, Chef des Neuköllner Tiefbauamts, in einem Gespräch mit dem Tagesspiegel. Bei den regelmäßigen Straßen- begehungen, sicherte er zu, werde man „verstärkt darauf achten“ und „bei Bedarf unverzüglich Abhilfe schaffen“. Stellen, an denen nun überprüft werden kann, was mit „unverzüglich“ gemeint ist, gibt es in Neukölln, wo manche Bürgersteig-Stolperfalle längst zum Fahrradständer taugt, reichlich.
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