Anfangs konnte man sie nur in Florenz, Bologna und Rom entdecken, später noch in London. Nun war der französische Künstler Clet Abraham auch in Berlin, um seine StickerArt-Spuren zu hinterlassen. Und das tat er nicht nur in der historischen Mitte am Gendarmenmarkt, in der Nähe des Alexanderplatzes oder im Bezirk Charlotten-
burg, sondern ebenfalls in Neukölln. Seitdem werden zwischen Rathaus und Amts- gericht die weißen Balken des Verkehrszeichens 267 einerseits zersägt und ande- rerseits gleich weggetragen. Die kleinen Kunstwerke von Clet Abraham ändern trotzdem nichts daran, dass die Einfahrt von der Karl-Marx- in die Schönstedtstraße verboten ist.
Sie zumindest Radfahrern zu erlauben, war im Dezember 2009 durch Politik statt durch Kunst in greifbare Nähe gerückt: Dem entsprechenden Antrag der Neuköllner Grünen stimmte erst der Ausschuss für Verkehr und Tiefbau bei seiner Sitzung im Oktober 2009 zu, knapp zwei Monate später wurde dessen Beschluss von der Bezirksverordnetenversammlung bestätigt. Damit sollte die Sache entschieden und alles für ihre praktische Umsetzung in die Wege geleitet sein – könnte man meinen.
Doch das Ignorieren der Einbahnstraßenregelung in der Schönstedtstraße ist Radfahrern bis heute nicht erlaubt, weil das Bezirksamt Neukölln den Beschluss der BVV kurzerhand aushebelte. In seinem Schlussbericht teilte es den Mitgliedern der BVV-Fraktionen mit, dass die Schönstedtstraße mit 4 Metern für eine Aufhebung der Regelung zu schmal sei. Auf der linken Fahrbahnseite der Schönstedtstraße gebe es Schrägparkplätze, und zum Ausfahren aus diesen in einem Winkel von 45 Grad sei eine Fahrbahnmindestbreite von 3 Metern erforderlich. Für den Rad- fahrverkehr entgegen der Einbahnstraßenregelung sei ferner eine Mindestbreite von 1,25 – 1,60 Metern vorgesehen. Da diese Mindestbreiten nicht erreicht würden, könne das Radfahren in der Schönstedtstraße entgegen der Einbahnstraßenregelung aus verkehrlicher Sicht nicht eingerichtet werden, informierte die am 18. Mai 2010 datierte Vorlage zur Kenntnisnahme die gewählten Bezirksverordneten: Damit sehe das Bezirksamt den Beschluss als erledigt an.
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