Der Berliner Senat hat in einer heutigen Sitzung den von Finanzsenator Ulrich Nuß- baum vorgelegten Gesetzentwurf zur Erhöhung der Vergnügungssteuer beschlos- sen. Danach wird der Steuersatz für Gewinnspielgeräte von derzeit 11 auf 20 % an- gehoben; besteuert wird das Bruttoeinspielergebnis.
„Viele Berlinerinnen und Berliner“, so Senator Nußbaum in einer Pressemitteilung, „haben sich zu Recht darüber beschwert, dass zunehmend mehr Spielhallen das Stadtbild prägen und zum Glücksspiel verleiten. Mit einer stärkeren Besteuerung wollen wir das Angebot eindämmen. Wir wollen nicht, dass sich an jeder Ecke in Berlin Spielhallen ansiedeln. Suchtprävention und Jugendschutz gehen vor Ge- winnmaximierung von Glücksspielanbietern.“ Die Gesamtzahl der Gewinnspielgeräte in Spielhallen und an sonstigen Aufstellorten sei in Berlin zwischen Ende 2005 und Ende 2009 von 5.882 auf 10.135 gestiegen.
„Glaub ich nicht, dass das was bringt“, unkt der Besitzer einer Neuköllner Kneipe. „Das Problem in den Wohnstraßen sind doch nicht die großen Spielhallen, sondern die so genannten Cafés oder Casinos, in denen Spielautomaten stehen.“ Für der- artige Einrichtung mit bis zu drei Spielautomaten seien die Daddelmaschinen doch nur Nebenerwerb. „Die“, ist er überzeugt, „machen mit ganz anderen Sachen Kohle.“
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